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ZivilR

Verkäufer bestimmt in seinen AGB als ausschließlichen Gerichtsstand AG Essen - zulässig?

Zwar kann Gegenstand einer Prorogation iSd § 38 I ZPO grundsätzlich sowohl die örtliche als auch die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts sein. Dabei kann grundsätzlich auch die ausschließliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts vereinbart werden.
 
ABER: Klausel ist gem. § 307 II Nr. 1 BGB unwirksam, wenn es sich um eine Gerichtsstandvereinbarung im nichtkaufmännischen Verkehr handelt
---> Verstoß gegen den Grundgedanken
       der gesetzlichen Regelung in § 38 I
       ZPO 
zudem gehört - sofern Verbraucher -
Vertragspartei dann nicht zum prorogationsberechtigten Personenkreis des § 38 ZPO

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