Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Woraus kann sich Anspruch des Versicherungsgebers ergeben?

-> aus § 86 VVG bei Pflichtversicherungen
-> aus § 116 SGB X bei freiwilligen Krankenversicherungen (unter 823 BGB im Schönfelder abgedruckt)

Diskussion