Neues Wissen ab dem 16.01.18

Öffentliches Recht

Wie grenzt man das BImschG vom LandesImschG ab?

Das BImschG greift nur für anlagenbezogenen Immissionsschutz (zB Rauchausstoß einer Fabrik)
 
Das LImschG hingegen bei personenbezogenen Emmissionen (zB Verbrennen im Freien oder Lärm, der von Person ausgeht)

Diskussion