Prüfungsvorbereitung 2

Darf der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen?

Ja, der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden und kann ihr Widersprechen.
 
muss schriftlich und innerhalb einer Woche erfolgen. Lässt der Betriebsrat diese Frist verstreichen, gilt die Zustimmung als erteilt.
 
Kündigungen ohne vorherige Anhörung sind unwirksam.
 
Der AG kann den AN auch ohne Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden, nachdem er angehört wurde, außer der AG und Betriebsrat haben eine Zwingende Zustimmung vereinbart.

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