Revisionsklausur

Begründetheit der Revision

Warum bezieht sich der Revisionsgrund der Unzuständigkeit gemäß § § 338 I Nr. 4 StPO nur auf die örtliche Unzuständigkeit?

Weil die sachliche bereits unter dem Punkt der Prozessvoraussetzung zu prüfen ist
und die instantielle meist nicht schädlich ist

Diskussion