Revisionsklausur

Grundlagen

Wie weit geht das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO?

Die Bindungswirkung tritt nur für Art und Höhe der Rechtsfolgen ein
--> Schuldspruch selbst kann verschärft werden (also von Totschlag auf Mord)
--> insbesondere die Nebenfolgen auch (z.B. härtere Bewährungsauflagen)

Diskussion