Typisches Mündliche..

Gibt es ein Stufenverhältnis zwischen dinglichem und persönlichem Arrest?

  • Gleichrangig
  • Der persönliche Arrest geht dem dinglichen Arrest vor.
  • Der dingliche Arrest geht dem persönlichen Arrest vor.
§ 918 ZPO greift nur, wenn schon jetzt nicht mehr festzustellen ist, wo sich Vermögen des Schuldners, das für die Vollstreckung benötigt wird, befindet, und überdies die Gefahr besteht, dass der Schuldner dieses Vermögen dem Zugriff des Schuldners endgültig entzieht.
--> Soweit der dingliche Arrest durchgeführt
      werden kann und zur Sicherung des
      Gläubigers ausreicht, ist der persönliche
      Arrest ausgeschlossen.

Diskussion