Typisches Mündliche..

Wann ist der Arrestgrund (-)?
 

  • Wenn der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel für seinen Anspruch besitzt.
  • Wenn der Gläubiger in genügendem Umfang bereits dinglich gesichert ist, z.B. durch eine Hypothek.
  • Wenn ein Eigentumsvorbehalt oder eine Sicherungsübereignung vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung bieten keine genügende Sicherheit, weil der Schuldner im unmittelbaren Besitz der Sache ist.

Diskussion