WISP - Oberstufe

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (Wettbewerbsstörungen) nach dem GWB

§1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt:
 
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
 
Zudem ist es verboten Produkte über einen längeren Zeitraum deutlich unter den Herstellkosten anzubieten

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