Welche Eignung muss eine Ausbildungsstätte haben?

Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein.

Die Zahl der Azubis muss in angemessenem Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen.

1-2 Fachkräfte: 1 Azubi
3-5 Fachkräfte: 2 Azubis
6-8 Fachkräfte: 3 Azubis

je weitere 3 Fachkräfte: 1 Azubi

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