Wie ist die rechtliche Situation hinsichtlich der Ausbildungs-dauer, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht besteht?

Der Auszubildende kann verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wieder-holungsprüfung verlängert, max. um ein Jahr.

Wenn sich der Auszubildende nicht in dieser Weise erklärt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem im Vertrag vereinbarten Ende.

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