Zu welchem Zeitpunkt endet die Berufsausbildung, wenn der Auszubildende vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit die Abschlussprüfung besteht?

Mit Bestehen des letzten Teils der Prüfung, mit Bekannt-gabe des Ergebnisses – also wenn der Prüfungsausschuss-vorsitzende erklärt: „Sie haben bestanden.“

Sofern der Auszubildende weiter beschäftigt wird, hat er von diesem Zeitpunkt an Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt – je nach Tarifvertrag u. U. bereits ab Beginn des betreffenden Monats.

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