Zu welchem Zeitpunkt müssen die wesentlichen Inhalte des Ausbildungvertrages schriftlich festgehalten werden?

unverzüglich (d. h. „ohne schuldhaftes Zögern“) nach – unter Umständen mündlichen – Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch vor Beginn der Ausbildung.

Die Vertragsniederschrift wird im Normalfall dreifach erstellt: je ein Exemplar für den Auszubildenden und für die zuständige Stelle. Nach Unterschrift werden alle drei Exemplare an die zuständige Stelle zur Eintragung weitergegeben § 34.

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