Wer muss eine Ausfertigung der Niederschrift zum Ausbildungsvertrag erhalten?

der Auszubildende
ggf. dessen gesetzliche Vertreter

und

der Ausbildende
die zuständige Stelle (§ 36)

Die zuständige Stelle trägt den Ausbildungsvertrag in das „Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse“ ein. (§ 35)

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