Unter welchen Voraussetzungen muss die Ausbildungszeit
von vornherein verkürzt werden?

automatisch:

Sofern eine entsprechende Verordnung dies bestimmt, z. B. eine der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungsverordnungen oder die Berufs-fachschul-Anrechnungsverordnung.

Die Anrechnungsverordnungen des Bundes galten bis zum 31.01.2006.
Nun können die Länder solche Verordnungen erlassen.

Ab dem 01.09.2009 ist eine Anrechnung nur noch freiwillig aufgrund eines gemeinsamen Antrages von Ausbildenden und Auszubildenden an die zuständige Stelle vorgesehen.

Diskussion