Worauf ist bei der gesundheitlichen Betreuung Jugendlicher gemäß JArbSchuG (§§ 32, 33) zu achten?

Erstuntersuchung max. 14 Monate vor Ausbildungsbeginn

Nachuntersuchung max. 14 Monate nach Ausbildungs-beginn

durch Hausarzt, der Jugendliche muss für diese Untersuchung bezahlt und freigestellt werden.

Diskussion