Prüfungsvorbereitung 2

Hat der Betriebsrat Mitwirkungsrecht bei Kündigungen?

Ja! Der Betriebsrat muss grundsätzlich vor jeder Kündigung angehört werden.
 
Dies gilt für die ordentliche und für die außerordentliche Kündigung.
 
Ohne die Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Diskussion