Prüfungsvorbereitung 2

Was unterscheidet die Mitbestimmung von der Mitwirkung des Betriebsrates?

Mitbestimmung
muss bei wesentlichen betrieblichen Entscheidungen sein Einverständnis geben- Alleinige Entscheidungen des AG, welche mitbestimmungspflichtig sind, sind ungültig, wenn der Betriebsrat nicht beteiligt war.
 
Mitwirkung
Hier muss der Betriebsrat lediglich informiert werden und hat Beratungsrechte, jedoch kein Entscheidungsrecht. Der Ag entscheidet hier allein, ggf. auch gegen den Willen des Betriebsrates.

Diskussion