Handlungsfeld 3   

Vorschriften

Sie stellen einen Lehrling unter 18 Jahren ein! Was ist zu beachten?

-es gilt das. Jugenarbeitsschutzgesetz, das u.a.Arbeitszeit, Urlaub, Ausschluss bestimmter Tätigkeiten regelt

-vor Beginn der Ausbildung sowie nei Beendigung bzw.Vollendung des 18.Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden

Diskussion