Mündl. Prüfung Grundlagenwissen

GG und WRV
 
wichtige Unterschiede im Vergleich zum GG und WRV
 
WRV
(1) Inkraftreten
(2) Organe
(3) 

(1) WRV:
beschlossen 11.8.1919, Inkrafttreten 14.8.1919
-> löste das Kaiserreich ( konstitutionelle Monarchie) ab, etablierte erstmals Demokratie in Deutschland
-> grds. föderaler Bundesstaat, aber gewisse Vormachtsstellung von Preußen
(asymetrischer Föderalismus)
 
(2) Organe:
- Reichstag -> (heute. Parlament iSd Bundestags)
starke Zersplitterung der Parteien, keine 5 % Hürde
- Reichspräsident -> Direktwahl
(heute: Bundesversammlung)
-Reichseregierung
konnte durch destruktives Misstrauensvotum des Parlaments geschwächt werden ( heute: nur konstruktives Misstrauensvotum, Art. 67 GG)
deshalb: Kooperation zwischen Reichsregierung und Reichspräsidenten
-Staatsgerichtshof ( 1. deutsches Verfassungsgericht)
Reichsrat ( heute: Bundesrat)
 
(3) Stellung des Bundespräsidenten
-> starke Stellung
-> beinahe wie Ersatzkaiser
-> Reichspräsidenten: Ebert und Hindenburg
 
-> Kompetenz zur Auflösung des Reichstag, Neuwahl erst nach 60 Tagen, dazwischen: Herrschen mittels Notverordnungen, Art. 48 II WRV 
 
 
(4) Sonstiges
-> keine Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG
-> Grundrechte: lediglich Programmsätze, nicht vergleichbar mit heutigem Grundgesetz, keine Verfassungsbeschwerde, sukzessive Aufhebung, inbes. durch ReichstagsbrandVO vom 28.2.1933
-> Ermächtigungsgesetz 24.3.1933:
= Verlagerung des Kräftegleichgewichts zugunsten der Regierung
-> Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Kanzles
 

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