Ref ÖR Ausgangsbescheid

Tenor - Kostenentscheidung
 
1. Welche Kosten sind gemeint?
 
2. Formuleire diesen Teil des Tenors.

1. Gemeint sind die der Behörde entstandenen Kosten. Die Verfahrensbeteiligten haben hingegen mangels gesetzlicher Regelung keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Deshalb ist auch NICHT über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zu entscheiden. § 80 II VwVfG sieht dies nur für das Vorverfahren vor.
 
2.
"Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen."

Diskussion