Ref ÖR Ausgangsbescheid

1. Warum musst der Ausgangsbescheid begründet werden?
 
2. Wie wird die Begründung unterteilt?
 
3. Was ist bei der Formulierung der Begründung zu beachten?
 
4. Wie gliedert sich der Sachverhalt im Ausgangsbescheid? Nenne auch die jeweils zu beachtende Zeitform.

1. Die Begründungspflicht folgt aus § 39 I VwVfG.
 
2. Die Begründung wird in "I." und "II." unterteilt. "I." = SV, "II." = rechtliche Würdigung.
 
3. Kurze versätndliche Sätze im Aktiv. Formulierung frei von Emotionen, Abkürzungen und Fremdwörtern. Juristische Fachausrücke erklären, Gesetzesverweise möglichst am Satzende in Klammern paltzieren um Lesefluss nicht zu unterbrechen. Wie im WS-Bescheid und bei gerichtlichen Entscheidungen gilt der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von SV und rechtlicher Würdigung: Im SV darf nichts mitgeteilt werden, was in der rechtlichen Würidugn nicht erscheint und umgekehrt.
 
3. Der Sachvehralt gliedert sich wie folgt:
Objektive Verhälntisse (grds. Indikativ Imperfekt (haben/sein ...), ausnahmsweise INdikativ Präsens, wenn der beschriebene Zustnadn in die Gegenwart reicht).
Maßnahmen der Behörde, insbs. Anhöhrung (INdikativ Perfekt)
Vorbringen des Andressaten (Konjunktiv Präsens)
Eventuelle Anträge (Indikativ Präsens)
 
Beachte: Da es keinen Antragsgegener gibt, werden nur das Vorbingen und der Antrag des Adressaten dargestellt.

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