Bautechnische Grundlagen

07+08-Bauverfahren im Erdbau, Baugrubenumschließungen, Spezialtiefbau, Wasserhaltung, Ohne Übungen

Was sind nach §2, Abs. 5 BBodSchG Altlasten?

  1. Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
  2. Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

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