Fehler aus Aktenvorträgen

StR

Was ist ein Zettel den jemand an die Winschutzscheibe eines beschädigten Pkws heftet, um so seiner Pflicht nach § 142 I StGB nachzukommen?

Zum einen ist das ein vermeidbarer Verbotsirrtum iSd § 17 S. 2 StGB
 
Zum anderen ist der Zettel eine Urkunde, sodass - sollte der Beschuldigte später den Zettel wieder entfernen- er sich einer Urkundenunterdrückung gem. § 274 I Nr. 1 StGB hinreichend tatverdächtig gemacht haben könnte
--> Geschädigter hat Anspruch auf die BEweisbenutzung
--> deshalb eigenmächtiges Entfernen unzulässig.

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