Lernfeld 5 Markt

Kommunikationspolitik

Vergleichende Werbung (1 + 6)

  • Vergleichende Werbung bedeutet, dass ein Unternehmen sein Produkt in einer Werbung direkt mit einem Produkt der Konkurrenz vergleicht und die Vorteile des eigenen Produkts gegenüber dem Konkurrenzprodukt benennt.
Um eine Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, gelten folgende Bedingungen der EU Richtlinie für vergleichende Werbung:
  • Die vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein.
  • Es werden objektiv eine oder mehrere wesentliche und typische Eigenschaften verglichen.
  • der Name, die Marke, die Ware eines Mitbewerbers dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden
  • Waren des gleichen Bedarfs oder derselben Zweckbestimmung
  • Vergleichende Werbung darf auf dem Markt keine Verwechslungen verursachen
  • Der Ruf einer Marke oder eines Handelsnamens darf nicht in unlauterer Weise genutzt werden

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