Prüfungswissen Mündliche

Rechtsgeschichte

Lege den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 dar

  • DDR scheiterte 1989 wie fast alle kommunistischen Diktaturen
  • Erste freie Volkskammerwahlen am 18.03.1990 --> Ende SED Herrschaft
  • am 23.08.1990 erklärte sie mit Wirkung zum 03.10.1990 den Beitritt zum Geltungsbereich des GG gem. Art. 23 S.2 GG (aF)
  • Vorbereitet und flankiert durch Vertrag über die Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion vom 18.5.1990, den Wahlvertrag vom 20.8.1990 und dem Einigungsvertrag vom 31.8.1990 --> letzter enthielt einige Änderungen des Grundgesetzes:
    • Präambel und Art. 146 geändert und Art.. 23 aF aufgehoben
    • es sollte unterstrichen werden, dass mit Beitritt der DDR die EInigung Deutschlands abgeschlossen ist
    • insbesondere Anerkenntnis der deutsch-polnischen Grenze
    • dadurch Erfüllte BRD ihre Verpflichtung auf dem sog. 2+4-Vertrag (Vier Siegermächte und die beiden Deutschen Staaten (durch Vertrag wurde Deutschland endgültig von den besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit --> sog. Statusvertrag, dessen Rechtswirkung sich auch auf dritte Staaten erstreckt; maßgeblicher Beitrag zur Friedenordnung in Europa

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