Pflichten des Käufers 1. Block

Warenwirtschaft

Allgemein

  • Käufer muss Mängel in Güte, Menge, Art genau bezeichnen
  • allg. Hinweis keine ordnungsgemäße Mängelanzeige
    (Bsp. Ware unverkäuflich o. Ware nicht verkausgemäß) 
  •  1seitiger & 2seitiger HK  Mitteilung der Warenmängel formfrei (Ausnahmen durch Regelungen im Vertrag)  Mängelrüge genau formulieren (Art & Umfang)  wenn VK telefonisch nicht erreichbar unverzüglich schriftlich  Reklamationsfrist abhängig von Erkennbarkeit & Art des Kaufs  Mängelrüge ist formfrei!

Diskussion