Ehe

Erwebsschaden eines Ehegatten

  • § 842 BGB, § 11 S. 1 StVG,
    § 8 S. 1 ProdHaftG Verpflichtung zum Schadensersatz auch für Erwerbsschäden.
  • Verdienstausfall abhängig Beschäftigter oder der entgangene Gewinn Selbständiger.
  • Da der Erwerbsschaden nicht voraussetzt, dass der Verletzte seine Arbeitskraft am Markt gegen Entgelt getauscht hat, erkennt die herrschende Ansicht an, dass auch der haushaltsführende Ehegatte, der mit der Hausarbeit gemäß § 1360 S. 2 seiner Unterhaltspflicht nachkommt, einen Erwerbsschaden erleidet.
  • Erwerbsschaden ist also der auf das Unterhaltsbedürfnis der übrigen Familienmitglieder entfallende Teil der Arbeitsleistungen, die infolge der Verletzung nicht mehr erbracht werden können.

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