Ehe

Nachehelicher Untergalt §§ 1569 ff.

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit, § 1569  S. 1
 
Vss.:
  1. Scheidung der Ehe
  2. Erfüllung eines Unterhaltstatbestandes
    §§ 1570-1576
  3. Unterhaltsmaß § 1578
  4. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten §1577
  5. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, § 1581
  6. Herabsetzung/Befristung wegen Unbilligkeit, § 1578 b
  7. Beschränkung/Versagung des Unterhalts bei grober Unbilligkeit, §1579
  8. Sonstige Einwendungen/Einreden
    - Grenzen bei Unterhalt für die vergangenheit, § 1613
    - Verjährung, §197 II
    - Erlöschen durch Tod oder Wiederheirat,
    §§ 1586, 1586 a
    - Abweichende Vereinbarung, § 1585 c

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