100 Fragen und Antworten zum Allg. VerwR

1. Was ist öffentliches Recht?

Gegenbegriff zu Privatrecht. Das öffentliche Recht, wenigstens seine wichtigsten Teile, nämlich das
Staats- und Verwaltungsrecht, hat den Staat als Hoheitsträger zum Gegenstand und dient der Begründung
und Begrenzung staatlicher Befugnisse.

Diskussion