100 Fragen und Antworten zum Allg. VerwR

4. Was ist Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht ist der Inbegriff der (geschriebenen und ungeschriebenen) Rechtssätze, die in
spezifischer Weise für die Verwaltung ––- die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren und die
Verwaltungsorganisation –– gelten. Es ist das der Verwaltung eigene Recht. Es regelt auch und gerade
die Beziehungen zwischen der Verwaltung und dem Bürger und begründet sonach Rechte und
Pflichten für den Bürger, aber eben immer nur im Verhältnis zur Verwaltung.

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