Neues Wissen ab dem 16.01.18

Was ist Hauptaussage des Schirmmützenfalles?

Die Sachwertzueignung bezieht sich nur auf den in der Sache selbst verkörperten Wert (lucrum ex re). Denn Diebstahl ist gerade ein Eigentumsdelikt und nicht ein Vermögensdelikt.
Somit nicht das lucrum ex negotio cum re.
 
Nicht: SE-Ansprüche oder Finder-Lohn

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