Probleme/Streitigkeiten

P: Ist bei § 819 I auf die Kenntnis des Minderjährigen oder auf die Kenntnis der Eltern abzustellen? 

a. A.: Differenzierung nach Kondiktionsart
 
Leistungskondiktion: Kenntnis der Eltern

Arg.: Nähe zum Vertragsrecht, Rückabwicklung wegen Minderjährigkeit unwirksamen Vertrags darf nicht Folgen herbeiführen, die denen der Wirksamkeit nahe kommen

Nichtleistungskondiktion: Einsichtsfähigkeit, § 828                                                                                             Arg.: Nähe zum Deliktsrecht

a.A.: Stets Kenntnis der Eltern notwendig
Arg.: Bereicherungsrecht ersetzt keine Schäden, es geht um schadensunabhängigen Wertersatz, insofern ist ein Vergleich mit dem Deliktsrecht unpassend. Zudem ist der Bereicherungsanspruch verschuldensunabhängig.

Diskussion