VerwR AT

Streit

§ 113 IV 1 VwGO analog–Vorverfahren bei Erledigung vor Klageerhebung

Θ IV. Vorverfahren
Π Muss ein Vorverfahren durchgeführt werden, wenn sich der VA vor Klageerhebung erledigt?
 
I. Erledigt sich VA nach Ablauf der Widerspruchsfrist, musste Widerspruch erhoben werden. VA wird mit Fristablauf bestandskräftig und kann dann nicht mehr angefochten werden.
 
II. Erledigt sich VA vor Ablauf der Widerspruchsfrist:
 
1. h.M.: Kein Vorverfahren erforderlich aufgrund Unmöglichkeit einen erledigten VA aufzuheben
 
2. tvA: Widerspruch erforderlich um begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit des VA zu erreichen (Fortsetzungsfeststellungswiderspruch)
- Entlastung der Gerichte durch Selbstkontrolle der Verwaltung

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