Definitionen  

GrundR, ÖffR

Beschwerdebefugnis

Der Beschwerdeführer muss zumindest geltend machen können, möglicherweise in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein (Möglichkeitstheorie). Zudem muss der Beschwerdeführer durch den Akt öffentlicher Gewalt selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein.

Diskussion