Definitionen  

GrundR, ÖffR

Selbst

In eigenen Rechten betroffen

—> Keine reflexartige Betroffenheit oder Geltendmachung fremder Rechte im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft)
—> Keine Popularklagen
 
(unter Beschwerdebefugnis: selbst, gegenwärtig und unmittelbar)

Diskussion