Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Auf was ist bei der fehlerhaften Besetzung des Gerichts zu achten? § 338 Nr. 1 StPO

sichert Recht auf gesetzlichen Richter
in Klausur oft Verhinderung einzelner Richter durch Krankheit etc.
Es kommt hier auf die konkrete Besetzung an, die im Widerspruch zu zB. § 76 GVG oder dem Geschäftsverteilungsplan oder § 54 GVG steht
Es gilt die Rügepräklusion des § 222b StPO
--> kann nur bis zur ersten Vernehmung zur Sache geltend gemacht werden
geht § 338 Nr. 5 (Abwesenheit von Personen) vor

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