Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Was sollte ein Anwalt machen, wenn ein Beweismittelverlust oder eine Erschwerung der Beweisführung droht?

Dann kann schon vor oder während eines Klageverfahrens vorsorgliche Beweissicherung im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO betrieben werden. 
 
Dieses Verfahren hat zum Inhalt, den Zustand einer Person oder Sache, deren Wert, die Schadens- oder Sachmangelursache und den Aufwand zur Beseitigung eines Schadens oder Sachmangels zu ermitteln und im ZPO-Beweisverfahren festzustellen. 
 
Ist beispielsweise in einer mietrechtlichen Angelegenheit streitig, ob auftretende Schimmelbildung auf unzureichendes Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist, kann der Vermieter dazu ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren einleiten. 

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