Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wann sollte ein Anwalt an eine Streitverkündung denken und welche Folge hat eine Streitverkündung?

Im Wege einer Streitverkündung wird ein Dritter, gegen den (aus subjektiver Mandantensicht) ein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung bestehen kann, an den Ausgang des Klageverfahrens gebunden werden (§§ 74 III, 68 ZPO).
 
Von dieser prozessualen Möglichkeit sollte der Rechtsanwalt bei unsicherer Erfolgsprognose schon mit Klageeinreichung Gebrauch machen. 

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