Revisionsklausur

Grundlagen

Welche Folgen knüpfen sich an die Aufhebung des Urteils?

Das Gericht muss über die verfahrensrechtliche Konsequenzen befinden.
--> § 354 StPO
  • eigene Sachentscheidung
  • Zurückverweisung der Sache an ein neues Tatgericht (Standardfall)

Diskussion