Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wann kommt die Erhebung einer Widerklage in Betracht?

Einer Widerlege bedarf es immer dann, wenn wegen Ungleichartigkeit einer Gegenforderung des Mandanten nach § 387 BGB nicht aufgerechnet werden kann. 
 
Bei Gleichartigkeit der Gegenforderung kann die Aufrechnung dennoch an einem Aufrechnungsverbot (z.B. nach § 393 BGB gegenüber einem Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung) scheitern. 

Diskussion