Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wie ist bei einem sog. Verteidigungsmandant die Prüfung durchzuführen?

Zunächst Zulässigkeit des gegnerischen Vorgehens und danach das materiell-rechtliche Gutachten.
 
Das ist anders als bei einem sog. Angriffsmandant, bei dem zunächst in einem Gutachten der materiell-rechtliche Anspruch geprüft wird und dann in der Zweckmäßigkeit auf die Zulässigkeit eingegangen wird. 

Diskussion