Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Welche Möglichkeit besteht, wenn gegen den Mandanten bereits ein Rechtsstreit läuft, jedoch keine Erfolgsaussichten bestehen?

Hier ist zu überlegen, was der kostengünstigste Weg der Prozessbeendigung ist.
  • regelmäßig Anerkenntnis gem. § 307 S. 1 ZPO (kostengünstiger als Säumnis, da nur 1,0-Gebühr anfällt)
  • bei sofortigem Anerkenntnis besteht sogar die Möglichkeit, dass der Mandant wegen § 93 ZPO die Kosten überhaupt nicht zu tragen hat

Diskussion