Anwaltsklausur

Kautelarklausur

Was bedeutet Erfüllungsplanung und Risikoplanung? Wie sind sie zu unterscheiden?

Die Erfüllungsplanung ist unmittelbar auf die Verwirklichung der Sachziele des Mandanten gerichtet, z.B. die Festlegung primärer Leistungspflichten.
 
Die Risikoplanung beinhaltet eine Vorsorge für Störfälle, also Regelungen für Leistungsstörungen (z.B. Verzug, Nichterfüllung trotz Fälligkeit (Sicherheiten)). 
 
Für beides gilt methodisch das gleiche. Es stellt sich etwa die Frage, ob das Gewährleistungsrecht des gewählten Vertragstyps die Interessen des Sachgläubigers ausreichend schützt (Normalstatut entspricht dem Regelungsinteresse) oder modifiziert oder ergänzt werden muss (Gestaltungsbedarf). 

Diskussion