Revisionsklausur

Begründetheit der Revision

Welche Fehler bei der Darstellung der Feststellung sind klausurrelevant?

ganz wenige --> Beweiswürdigung ist ureigene Aufgabe des Tatgerichts
  • wesentlicher Teil des Urteils fehlt völlig
  • offensichtliche Widersprüche
  • Verstöße gegen Denkgesetze oder Naturgesetze
  • Formulierung so ungenügend, dass die rechtliche Würdigung nicht nachvollziehbar und die abgeurteilte prozessuale Tat nicht klar erkennbar ist.

Diskussion