Revisionsklausur

Begründetheit der Revision

Welche relativen Revisionsgründe sind in Klausuren geläufig?

  • Ablehnung Beweisantrages
  • ungenügende Sachaufklärung nach § 244 II StPO
  • Verstöße gegen richterliche Hinweispflicht gemäß § 265 StPO
  • das nichtgewährte letzte Wort gemäß §§ 258 II, 326 (2) StPO
 

Diskussion