Definitionen

Fremdheit des Geschäfts Arten & Definition

  • Objektiv fremd sind solche Geschäfte, die zum Rechtskreis eines anderen gehören.                                                                        Verfügung über fremde Gegenstände, Hilfeleistung, eigenmächtige Benutzung eines fremden Grundstück als Lagerplatz NJW 1961, 359,Abschleppen/Umsetzen eines Kfz, das in verbotener Eigenmacht auf einem Privatgrundstück abgestellt worden ist (BGH VersR 2016, 996)
  • Subjektiv fremdes Geschäft: Objektiv neutrales Geschäftk, das Fremdcharakter durch nach außen erkennbaren FGWen erhält.K tut beim Erwerb einer Sache gegenüber dem Verkäufer kund, dass er die Sache nur (in eigenem Namen) erwerbe, weil sein Freund F ein begeisterter Sammler sei.
  • Auch-fremdes Geschäft: GF nimmt neben eigenen zugleich fremde Interessen wahr ("Handeln im „Doppelinteresse“) Mieter löscht einen Zimmerbrand, um seine Wohnungseinrichtung und zugleich das Haus des Vermieters vor den Flammen zu retten