Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Was ist ein Zweckveranlasser?

es liegt keine unmittelbare Verursachung(1) vor, das Verhalten steht zu der Gefahr aber in einem derart engen Zusammenhang(2) (natürliche Betrachtung), dass er bei wertender Betrachtung als Hintermann(3) erscheint
 

Diskussion