Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Wie prüft man, ob die öffentliche Ordnung betroffen ist?

I. Vorhandensein Sozialnorm
1. Norm ist empirisch feststellbar
2. hierbei maßgeblich objektive Wertmaßstäbe des GG
II. Verstoß dagegen
1. Öffentlichkeit der Handlung
2. Sozialrelevanz
fehlt, wenn die Handlung von Außenstehenden nicht oder nur mit deren Einverständnis wahrnehmbar ist
 

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