Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Führt der Vollzug der Grundverfügung im Wege der Ersatzvornahme zur Erledigung der Grundverfügung?

-> Grundgedanke
§ 113 I 2 VwGO: Rückgängigmachung der Vollziehung ist Annex zur Anfechtungs- und nicht etwa FFK
=> aber hier irreperabler Vollzug des VA (Erledigung des Handlungsgebotes)
=> anders jedoch bei kostenpflichtiger Ersatzvornahme
im Wege dieses Vollzuges äußert der VA noch insoweit Wirkungen, als der Fortbestand einer wirksamen Grund-verfügung Vss. für die RMK des nachfolgenden Kostenbescheides ist
-> in der Pflicht zur Kostenerstattung wirkt die diesbezügliche Grundverfügung fort

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